Vorsorgevollmacht Schweiz: nimm deine Zukunft in die Hand

Alte Hände

Es ist traurig, tragisch, angsteinflößend und für viele eine schlimmere Vorstellung als der Tod. Jedoch sind Unfälle und schwere Krankheiten, die einem den Vollbesitz der geistigen Kräfte rauben, genau wie das Altern Teil des realistischen Lebens und es gibt absolut nichts, was man dagegen machen kann. Manche Dinge passieren eben einfach, und man muss das Beste daraus machen.

Was aber, wenn man auch dazu nicht mehr fähig ist, weil man etwa im Koma liegt, unter fortgeschrittener Demenz leidet, oder einen Hirnschlag hatte? Man mag zwar am liebsten gar nicht darüber nachdenken, dass einem so etwas passieren könnte. Aber genau das ist nötig, wenn man auch im Fall der Fälle Verantwortung für das eigene Leben übernehmen möchte. In der Schweiz ist es möglich, alles im Voraus zu regeln, und zwar durch ein rechtlich anerkanntes Dokument namens Vorsorgevollmacht, bzw. Vorsorgeauftrag.


Schicksalsschlag: urteilsunfähig

Dieser Vorsorgeauftrag ist ein Teil des schweizerischen Erwachsenenschutzrechts, welches das Ziel hat, urteilsunfähige Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass dennoch weiterhin in ihrem Interesse gehandelt wird und sie nicht etwa ausgenutzt werden. Urteilsunfähig – was ist das eigentlich genau? Um Unklarheiten in einem Ernstfall auszuschließen, muss diese Bezeichnung gut definiert sein. Sonst könnten direkt schon da Streitigkeiten beginnen.

Urteilsunfähig ist, wer durch eine geistige Behinderung, einer psychischen Störung oder einer anderen Art von Schwächezustand nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten nicht mehr ausreichend wahrzunehmen. Das kann entweder durch Krankheit oder auch durch einen Unfall passieren.


Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wird man also auf diese unangenehme und tragische Art vom Schicksal getroffen, verändert sich alles im Leben, und man kann nicht mehr mitentscheiden. In diesem Moment ist es unglaublich wichtig, dass man in besseren Zeiten vorausgedacht hat und eine Vorsorgevollmacht erstellt hat – sozusagen eine Vorstufe eines Testaments. Manche argumentieren sogar, dass eine Vorsorgevollmacht wichtiger ist als ein Testament – denn das Testament kommt in Effekt, wenn man gestorben ist und sowieso nichts mehr mitbekommt. Als urteilsunfähiger Mensch kann man jedoch sehr wohl noch „etwas mitbekommen“ und somit aus darunter leiden, wenn man sich nicht mehr selbst vertreten kann. In keinem Falle ist die Redewendung „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ relevanter als wenn es um einen Vorsorgeantrag geht.


Aufbau einer Vorsorgevollmacht in der Schweiz

Wichtiges Papier:vorsorgevollmacht-schweiz-1.jpg

Nun aber zum praktischen und informativen Teil dieses Artikels. Ich habe ein bisschen recherchiert, wie so ein Vorsorgeantrag denn überhaupt aussieht und was die wichtigsten Dinge sind, die man unbedingt beachten sollte. Denn wenn man erst einmal urteilsunfähig ist, dann kann man nichts mehr an dem Dokument ändern und sollte sich daher alles sehr gut überlegen. Ich denke das Wichtigste ist, dass man sich für ein solch emotionales und ernsthaftes Unterfangen viel Zeit nimmt, um in sich zu gehen, ehrliche Gespräche zu führen und alle möglichen Szenarien zu überdenken.

Eine Vorsorgevollmacht ist in drei Teile eingeteilt:


Personensorge

Hier sollte man eine Vertrauensperson ernennen, die sich im Falle eines Schicksalsschlages um das körperliche, geistige und seelische Wohl der betroffenen Person kümmern, und zwar ohne eigene Agenda und ausschließlich im Sinne des Urteilsunfähigen Menschen. Diese Umstände machen nachvollziehbar, dass man hier nur eine natürliche Person wählen kann, und keine Institution oder Organisation. Im besten Falle sollte diese Person ein bester Freund sein, der einen in- und auswendig kennt und dem man blind vertrauen kann. Ein solcher Freund, der sich wirklich selbstlos und unermüdlich für einen einsetzen würde, ist leider nicht immer so leicht zu finden. Man sollte sich daher unbedingt eingehend Gedanken machen und die gewählte Person zu einem ehrlichen Gespräch einladen.


Vermögenssorge

Hier ist es auch möglich, dass man eine juristische Person auswählt, zum Beispiel eine Bank, denn hier geht es um alles, was mit Besitztümern und Finanzen zu tun hat. Das Vermögen muss in eurem Interesse und sachgerecht verwendet werden, sodass sichergestellt ist, dass euer Lebensunterhalt bis zum Tod auch ausreichend gedeckt ist. Je mehr man besitzt und je spezifischer man es verwalten möchte, desto mehr Gedanken sollte man sich machen und alles konkret und unmissverständlich aufschreiben. Dazu gehört auch, dass man keine vagen Beträge und Wünsche angibt, sondern sich eher etwas zu detailliert festlegt – besser so als andersherum.


Vertretung im Rechtsverkehr

Schließlich sollte man auch einen rechtlichen Vertreter wählen, denn auch, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, müssen unter Umständen Häuser verkauft und Gerichtstermine wahrgenommen werden. Hier kann man entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person erwählen. Grundsätzlich gilt, je komplizierter die Umstände nach einem Unfall oder schweren Krankheitsverlauf werden, desto konkreter sollte man in seiner Vorsorgevollmacht festhalten, wie man in bestimmten Fällen vorgehen würde.


Formvorschriften

Im Internet oder bei sozialen Beratungsstellen findet man zahlreiche Vorlagen für einen Vorsorgeantrag. Es steht der Sache jedoch ebenfalls nichts im Wege, wenn man sich lieber ganz traditionell mit Stift und Papier hinsetzt. Wichtig ist nur, dass jedes Blatt des Dokuments und auch jede nachträglich gemachte Änderung von einem Notar beglaubigt wird. Das kann zwar leider umständlich und kostenintensiv sein, jedoch ist dies die einzige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass alle Wünsche später verbindlich als solche anerkannt werden und keiner versuchen kann, einem manipulativ das Wort im Munde herumzudrehen. Denn leider Gottes ist es so, dass es viele Menschen gibt, welche die Schwäche und Hilflosigkeit anderer schamlos zum eigenen Vorteil ausnutzen, oder es zumindest versuchen.

Gebt solchem Verhalten keine Chance, denn Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser, vor allem, wenn es um so unglaublich Wichtige Dinge wie die Vertretung eurer Interessen geht.